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Private Altersvorsorge ab 2027

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge und wird ab 01.01.2027 die bisherige Riester-Rente weitgehend ablösen. Diese Seite erklärt die wichtigsten Punkte und zeigt mit einem Rechner, was die Förderung im Einzelfall bedeuten kann.

Start 01.01.2027

Neue förderfähige Produkte sollen ab Jahresbeginn 2027 verfügbar sein.

Grundzulage bis 540 EUR

50 Prozent auf die ersten 360 EUR, danach 25 Prozent bis 1.800 EUR.

Kinderzulage bis 300 EUR

Pro Kind und Jahr, abhängig vom eigenen Beitrag.

Förderfähiger Beitrag bis zu 1.800 EUR

Max. 1.800 EUR Eigenbeitrag pro Jahr förderfähig.

Förderlogik

Riester bis 2026 und Altersvorsorgedepot ab 2027 im Vergleich

Die bisherige Riester-Förderung arbeitet mit festen Zulagen und einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag um die volle Förderung zu erhalten. Die neue Förderung ist stärker beitragsproportional: Wer mehr einzahlt, erhält bis zu den Höchstgrenzen auch mehr Zulage.

Bisheriger Riester (nur noch abschließbar in 2026)
Altersvorsorgedepot ab 2027
Beiträge

Geförderter Höchstbeitrag 2.100 EUR p.a. inklusive Zulagen. Für die volle Förderung gilt grundsätzlich 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 EUR.

Beiträge

Geförderter Eigenbeitrag bis 1.800 EUR p.a. zuzüglich Zulagen. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 EUR p.a.

Zulagen

Feste Zulagen bei ausreichendem Eigenbeitrag: 175 EUR Grundzulage, 300 EUR Kinderzulage, für vor 2008 geborene Kinder 185 EUR, plus 200 EUR Berufseinsteigerbonus.

Zulagen

Proportionale Zulage: 50 % auf die ersten 360 EUR Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 EUR. Kinderzulage bis 300 EUR pro Kind.

Steuer

Beiträge und Zulagen können im Rahmen der Günstigerprüfung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Rentenphase wird nachgelagert besteuert.

Steuer

Auch hier ist eine Günstigerprüfung vorgesehen. Die konkrete Besteuerung in der Auszahlphase kann von der gewählten Produktart abhängen.

Ehegattenförderung

Mittelbar förderberechtigte Ehepartner können mit einem Zulagenvertrag ab 60 EUR p.a. eine Zulage erhalten.

Ehegattenförderung

Zulagenvertrag ab 120 EUR p.a. Wichtig: Verträge eines Ehepaars müssen künftig im gleichen Fördersystem geführt werden.

Förderrechner

Neue Förderung und alte Riesterlogik nebeneinander rechnen

Passen Sie die Werte an. Die Berechnung zeigt ein vereinfachtes Szenario vor Produktkosten, Auszahlungssteuern und individuellen Vertragsbedingungen.

Mindestbeitrag: 10 EUR monatlich. Unterhalb davon wird keine Förderung berechnet.

Renditeannahmen p.a.

Die Renditeannahmen können getrennt je Förderlogik angepasst werden. Das Einkommen wird für die Steuerindikation vereinfacht als zu versteuerndes Einkommen behandelt. Die Schätzung ersetzt keine individuelle steuerliche Prüfung.

Entwicklung

Vermögensentwicklung im Vergleich

Vorteil neue Förderung 0 EUR
Vergleich der Vermögensentwicklung Die Grafik aktualisiert sich mit den Eingaben im Förderrechner.
AV-Depot mit Förderung AV-Depot ohne Förderung Riester alt mit Förderung Riester alt ohne Förderung

Bestehender Riester-Vertrag

Kein Grund für vorschnelle Entscheidungen

Das Altersvorsorgedepot kann eine interessante neue Möglichkeit werden. Bei einem bestehenden Riester-Vertrag ist ein schneller Wechsel aber nicht automatisch die beste Entscheidung: Altverträge können wertvolle Konditionen, Garantien oder Rentenfaktoren enthalten, die bei einer Umstellung verloren gehen könnten.

Gleichzeitig sind noch nicht alle Detailfragen abschließend geklärt. Die Besteuerung in der Auszahlphase kann je nach Produktart unterschiedlich ausfallen, und Anbieter müssen ihre neuen Produkte zunächst selbst zertifizieren, bevor eine spätere Prüfung durch die zuständige Stelle erfolgt. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein guter Grund, die finale Produktlandschaft abzuwarten.

Belastbare Produktangebote werden deshalb voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres sichtbar. Wer heute schon einen Riester-Vertrag hat, verliert in der Regel nichts, wenn er die Entwicklung beobachtet und erst entscheidet, sobald Konditionen, Zertifizierung und steuerliche Behandlung klarer sind.

2026 Bestand prüfen

Vertrag, Garantien, Rentenfaktor, Zulagen und Kosten sauber erfassen.

Übergang Optionen offenhalten

Zulagen sichern, Beiträge optimieren oder Entscheidung bewusst vertagen.

2027 Gezielt entscheiden

Beibehalten, im neuen System fortführen oder erst nach Prüfung wechseln.

Ein Neuabschluss oder Wechsel sollte deshalb langfristig gedacht und anhand Ihrer Ehegattenförderung, steuerlichen Situation, des Todesfallschutzes, der Laufzeit und der gewünschten Flexibilität fachlich eingeordnet werden.

Produktwelt

Welche Produktlandschaft entsteht ab 2027?

Die Reform öffnet die geförderte private Altersvorsorge für unterschiedliche Produktarten. Entscheidend sind vor allem Garantiebedarf, Renditechance, Anbietererfahrung und die spätere Auszahlform.

Ansparphase

100 % Garantieprodukt

Vollständiger Kapitalerhalt, dafür meist geringere Kapitalmarktbeteiligung.

80 % Garantieprodukt

Mehr Renditechance durch höhere Kapitalmarktbeteiligung, aber weiterhin mit Garantieanteil.

Altersvorsorgedepot

Maximale Flexibilität in der Kapitalanlage, ohne verpflichtende Beitragsgarantie.

Standardisierte Angebote

Standarddepot

Gesetzlich standardisiert, digital abschließbar und mit begrenzter Fondsauswahl.

Staatliches AV-Standarddepot

Geplant als öffentliches Vergleichsangebot analog zum Standarddepot.

Wohnriester

Weiterhin als geförderte Variante über Bausparkassen und wohnwirtschaftliche Nutzung möglich.

Auszahlphase

Leibrente

Lebenslange Rente, optional mit 100 % oder 80 % Garantie und Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren.

Auszahlplan

Auszahlungen mindestens bis zum 85. Lebensjahr, danach Auszahlung des verbleibenden Guthabens.

Flexibler Start

Auszahlungsbeginn ab 65 und spätestens mit 70 Jahren. Bis zu 30 % Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn möglich.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Kann ich mehrere Verträge besparen?

Grundsätzlich können zwei geförderte Verträge parallel bespart werden, insgesamt jedoch nur bis 1.800 EUR förderfähigem Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen. Zwei geförderte Verträge können dabei nicht auf alte und neue Förderung aufgeteilt werden. Werden zwei Verträge gefördert bespart, müssen beide Verträge im neuen Fördersystem geführt werden.

Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind künftig insbesondere:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
  • Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger.
  • Eltern während der Kindererziehungszeiten.
  • Pflegepersonen unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Minijobber, sofern sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
  • Bezieher bestimmter Lohnersatzleistungen, zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken- oder Übergangsgeld.
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige in der Alterssicherung der Landwirte.
  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung.
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
  • Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG, also Gewerbetreibende.
  • Selbstständige mit Einkünften nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, also bestimmte Freiberufler.
Gewerbetreibende (§ 15 EStG)

Beispiele:

  • Handwerker
  • Onlinehändler
  • Gastronomen
  • Makler mit Gewerbebetrieb
  • Versicherungsvermittler mit Gewerbeanmeldung
  • GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit entsprechendem Gewerbebetrieb

Diese Personen sollen künftig förderfähig sein.

Freiberufler (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Beispiele:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Physiotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Journalisten
  • Unternehmensberater

Auch diese Gruppe wird grundsätzlich erfasst.

Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?

Ein Wechsel in die neue Förderung kann möglich sein. Vorher sollten Garantien, Rentenbeginn, Kosten, Bestandsschutz, Ehegattenförderung und Todesfallschutz geprüft werden.

Ist eine Kündigung sinnvoll?

Ein Kapitalabruf kann weiterhin als förderschädliche Verwendung gelten und zur Rückzahlung staatlicher Förderung führen. In der Regel lohnt sich die Kündigung eines geförderten Riestervertrags nicht; ein Wechsel könnte die bessere Option sein.

Bei einer Riester-Kündigung drohen typischerweise:

  • Rückzahlung sämtlicher Zulagen
  • Rückzahlung der erhaltenen Steuervorteile
  • eventuelle Storno- bzw. Vertragsverluste
  • Verlust des Bestandsschutzes

Das angesparte Vertragsguthaben wird deshalb oft deutlich reduziert. Das gilt grundsätzlich auch weiterhin für das neue Altersvorsorgedepot. Unbedingt alle Details sowie Vor- und Nachteile vorab prüfen.

Wie wird im Rentenalter ausgezahlt?

Vorgesehen sind verschiedene Auszahlungsformen, etwa lebenslange Rente, Auszahlungsplan oder teilweise Einmalzahlung. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nachgelagert.

Nächste Schritte

Drei Fragen für Ihre persönliche Einordnung

  1. Welche bestehende Altersvorsorge gibt es bereits und welche Garantien oder Fristen hängen daran?
  2. Wie hoch ist der realistische monatliche Eigenbeitrag, der langfristig durchgehalten werden kann?
  3. Wie wichtig sind Flexibilität, Todesfallschutz, Sicherheit und Renditechance im Verhältnis zueinander?

Stand: 26.06.2026. Diese Seite dient der Erstinformation und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder finanzielle Empfehlung.

Quellen: BMF FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, veröffentlichte Anbieterinformationen, ergänzende Fachinformationen sowie Modellannahmen angelehnt an den justETF AVD-Rechner.